Ihr Wertgutachten

Wie hoch ist der objektive Marktwert Ihrer Immobilie?

Neben dem Kauf oder dem Verkauf gibt es viele weitere Gründe, den Wert einer Immobilie oder eines Grundstückes zu ermitteln: bei Schenkungen, Erbschaften, Übertragungen oder aus steuerlichen Gründen.

Die DKM Immobilien GmbH unterstützt Sie gerne bei der Ermittlung des Marktwerts Ihrer Immobilie oder Ihres Grundstücks. Neben privaten Immobilien erstellen wir auch für Spezialimmobilien im Bereich von Kirche und Caritas qualifizierte Wertgutachten – natürlich zu fairen Preisen und in einer verlässlichen Qualität!


Einfach gut für Ihre Werte.

Ihre DKM Immobilien GmbH

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Ehrlich und kompetent ermittelt: der Marktwert Ihrer Immobilie.

Ein Wertgutachten...

...informiert Sie über den stichtagsbezogenen Marktpreis Ihrer Immobilie, der derzeit für Ihre Immobilie realistisch am Markt erzielt werden kann. Unsere ehrliche und unabhängige Einschätzung schützt Sie vor zu niedrigen oder zu hohen Preisvorstellungen. In Preisverhandlungen sorgt das Wertgutachten für Klarheit über den Wert der Immobilie und die Berechtigung des geforderten Kaufpreises.

Sie erhalten ein gerichtstaugliches Wertgutachten, das auch von anderen Banken und Behörden anerkannt wird. Neben Wertgutachten für private Immobilien, erstellen wir auch für Spezialimmobilien im Bereich von Kirche und Caritas qualifizierte Wertgutachten. Profitieren Sie von der langjährigen Berufserfahrung und der nach ISO/IEC17024 zertifizierten Fachkenntnis unserer Fachleute.

  • Maria Gausling
  • »Wir arbeiten eng in unserem Team von erfahrenen zertifizierten Wertgutachterinnen und Wertgutachtern zusammen.«

Nutzen Sie die Expertise unserer Immobilienfachleute!

Qualifizierte Wertgutachten erfordern heute mehr denn je ein umfangreiches Spezialwissen über bautechnische, bewertungstheoretische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge. Ein Kurzgutachten, z. B. aus dem Internet, ist in keiner Weise mit einem Wertgutachten vergleichbar.

Die Erstellung eines Wertgutachtens ist in einigen Fällen gesetzlich vorgeschrieben.

Neben dem Zweck der Ermittlung eines objektiven Marktwertes, kann in speziellen Situationen ein Wertgutachten für Immobilien gesetzlich vorgeschrieben sein. Auch in diesen Fällen ist die Wertermittlung in jedem Fall durch einen anerkannten Gutachter oder eine anerkannte Gutachterin zu erfolgen, damit das Wertgutachten auch vor Gericht und den Behörden standhält. Einige Beispiele für solche speziellen Situationen sind: gerichtliche Verhandlungen bezüglich einer Scheidung, bei vor Gericht ausgetragenen Erbstreitigkeiten, zur Bestimmung des Betriebsvermögens, bei einer Zwangsversteigerung, zur Dokumentation des Werts einer Immobilie gegenüber dem Fiskus oder bei der Vergabe von Krediten für eine Immobilie – dem sogenannten Beleihungswert.

Die Beauftragung eines Sachverständigen ist Vertrauenssache.

Unsere Immobiliengutachter und -gutachterinnen besitzen langjährige Berufserfahrung und umfassendes Fachwissen. Wir erstellen unsere Wertgutachten provisionsunabhängig und verschaffen uns immer einen persönlichen Eindruck vor Ort.

Neben ihrer besonderen Fachkenntnis, die auch nach ISO/IEC17024 zertifiziert ist, bilden unsere Immobiliengutachter und -gutachterinnen sich regelmäßig fort und haben dank einer langjährigen Praxiserfahrung überregionale Marktkenntnisse.

Wir ermitteln den Marktwert Ihres Grundstückes oder Ihrer Immobilie nach anerkannten Wertermittlungsmethoden. Neben privaten Immobilien erstellen wir auch für Spezialimmobilien im Bereich von Kirche und Caritas qualifizierte Wertgutachten – natürlich zu fairen Preisen und in einer verlässlichen Qualität! Wir sind mit den Grundstücksmärkten deutschlandweit vertraut.

Die Ermittlung des Verkehrswertes.

Der Verkehrswert, auch Marktwert genannt, kann anhand drei verschiedener Verfahren ermittelt werden: dem Ertragswertverfahren, dem Sachwertverfahren und dem Vergleichswertverfahren. Welches Verfahren am besten zur Ermittlung des objektiven Marktwertes Ihrer Immobilie geeignet ist, hängt von der Art der Immobilie ab. So können auch mehrere Verfahren angewendet werden, um den objektiven Marktwert der Immobilie zu ermitteln.

Das Ertragswertverfahren stützt sich vor allem auf Renditeüberlegungen. So wird die Ermittlung des objektiven Marktwerts anhand des zukünftig erzielbaren Ertrages ermittelt.

Das Sachwertverfahren ist besonders bei der Ermittlung des objektiven Marktwerts von eigengenutzen Immobilien geeignet. Bei diesem Verfahren stehen die Herstellungskosten, der Bodenwert, der Wert der Außenanlagen sowie individuelle Ausstattungsmerkmale der Immobilie im Vordergrund der Bewertung.

Das Vergleichswertverfahren eignet sich vor allem für Immobilien, für die eine ausreichende Anzahl abgeleiteter Vergleichspreise vorliegt. Anhand grundlegender Eckdaten können z.B. Eigentumswohnungen oder unbebaute Grundstücke mit ähnlichen Immobilien verglichen werden, um so ihren objektiven Marktwert zu ermitteln.

Ihre DKM Immobilien GmbH

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Ein objektiver Marktwert schützt und gibt Handlungs-

sicherheit.

Sie haben die Wahl...

....gerne erstellen wir für Sie:

  • Vollgutachten mit umfangreicher Baubeschreibung, Berechnung des Immobilienwertes mittels unterschiedlicher Verfahren sowie umfangreiche Besichtigung durch unsere Immobiliengutachter und -gutachterinnen
  • Gutachterliche Stellungnahmen, die eine Auswertung der eingereichten Unterlagen »nach Aktenlage« vorsehen und keine Besichtigung beinhalten
  • Verkaufsexposés, damit haben Sie eine zuverlässige Grundlage für Kauf- und Verkaufsverhandlungen. Ebenso unterstützen wir Sie im Kauf- oder Verkaufsprozess Ihrer Immobilie und begleiten Sie – wenn gewünscht – vom ersten Gespräch bis zur Beurkundung beim Notar.

 

Sprechen Sie uns an. Wir erstellen auf Basis Ihrer Wünsche gerne ein unverbindliches Angebot.

Wenn Sie sich für ein Wertgutachten durch unsere Spezialisten entscheiden, werden sich diese kurzfristig mit Ihnen persönlich in Verbindung setzen. Gemeinsam stimmen wir einen Besichtigungstermin ab, gerne auch außerhalb der gewöhnlichen Geschäftszeiten.

Nach Besichtigung erhalten Sie das Wertgutachten in Abhängigkeit von Art und Umfang sowie der evtl. Erfordernis behördlicher Auskünfte zeitnah in gedruckter oder digitaler Ausfertigung.

Welche Unterlagen sind zur Ermittlung des Verkehrswertes Ihrer Immobilie erforderlich?

  • Bauzeichnungen, Baubeschreibung und Berechnungen der Bruttogrundflächen oder des umbauten Raumes
  • Berechnung der Wohn- und Nutzflächen oder Nettogrundflächen
  • Baugenehmigung
  • Ggf. Kaufvertrag
  • Ggf. Erbbaurechtsvertrag
  • Aufstellung über Modernisierungs-/ Umbaumaßnahmen der letzten 10 Jahre
  • Aktueller Grundbuchauszug (wenn vorhanden)
  • Energieausweis (wenn vorhanden)
  • Informationen über Baulasten / Denkmalschutz / Altlasten o.ä. (wenn vorhanden)
  • Mietvertrag und Angabe der aktuellen Mieten inkl. Nebenkostenabrechnung (bei Vermietung)

 

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